Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALONDRA SOCIAL GMBH
1. Allgemeines und Geltungsbereich
1.1. Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB") der ALONDRA Social GmbH,
Grötzinger Straße 26a, 76227 Karlsruhe, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts
Mannheim unter HRB 755971 (nachfolgend: „ALONDRA" oder die „Agentur").
1.2. Die AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer, die mit der Agentur einen Vertrag
geschlossen haben (nachfolgend: „Kunde"; gemeinsam mit ALONDRA die „Parteien").
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Kommt ein Vertrag
zwischen den Parteien zustande, gelten ausschließlich diese AGB. Das gilt auch dann, wenn
ALONDRA den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht
oder in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden
Leistungen vorbehaltlos ausführt. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der
grds. Schriftform, wobei auch die elektronische Übermittlung eines unterzeichneten Dokuments
zur Wahrung der Form genügt. Dies gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung dieses
Formerfordernisses.
2. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
2.1. Vertragsschluss. Ein Vertrag zwischen den Parteien kommt auf der Grundlage eines individuellen
Angebots der Agentur (das „Angebot") zustande, das der Kunde gegenüber ALONDRA durch
Annahme bestätigt oder das von beiden Parteien unterzeichnet wird („Vertrag"). Die Übermittlung
der Annahme kann durch Unterzeichnung des Angebots und Übersendung per E-Mail als
eingescanntes Dokument (z.B. als PDF) erfolgen. Diese AGB sind Bestandteil des Vertrages. Im
Angebot legen die Parteien die Leistungen, vertraglichen Rechte und Pflichten beider Parteien
sowie sonstige Modalitäten (insbesondere Preis, Laufzeit und Zahlungsmodalitäten) fest.
2.2. Vertragsgegenstand. Vertragsgegenstand ist die Erbringung von Leistungen (die „Services")
durch ALONDRA nach Maßgabe dieser AGB und des jeweils vereinbarten Angebots. Gegenstand
der Services ist die konzeptionelle Beratung und operative Umsetzung in den Bereichen
Community Management, Social-Media-Kommunikation und Markenkommunikation. Dazu
gehören insbesondere die operative Betreuung der Online-Community (z.B. Beantwortung und
Moderation von Kommentaren, Privatnachrichten und Markierungen auf Social-Media-Plattformen
des Kunden), die strategische Beratung zur digitalen Kommunikation und zum Aufbau von
Communities, die Analyse und Berichterstattung der Ergebnisse (Reporting) sowie weitere im
Angebot bezeichnete Leistungen.
2.3. Leistungsumfang. Die Parteien konkretisieren im jeweils vereinbarten Angebot Umfang, Form,
Zeitraum und Ziel der Services. Maßgeblich für Inhalt und Umfang der geschuldeten Leistung ist
ausschließlich die individuelle Leistungsbeschreibung im Angebot. Im Falle von Widersprüchen
zwischen dem Angebot und diesen AGB gehen die Regelungen des Angebots vor.
2.4. Zusatzleistungen. Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind, gelten als
Zusatzleistungen und werden gesondert berechnet. Optional können – je nach Verfügbarkeit – mit
einer Vorlaufzeit von zwei (2) Geschäftstagen weitere Leistungspakete hinzugebucht werden; diese
bedürfen eines gesonderten Angebots.
3. Leistungserbringung durch die Agentur
3.1. Verfügbarkeit. Die Agentur steht dem Kunden in den üblichen Geschäftszeiten von Montag bis
Freitag zwischen 8:00 und 18:00 Uhr zur Verfügung und wird Anfragen regelmäßig innerhalb eines
(1) Geschäftstages beantworten. Sofern im Angebot ein erweitertes Monitoring (z. B. Randzeiten,
Wochenenden) vereinbart ist, gelten die dort geregelten Zeiten. In der Wahl von Ort, Zeit und Art
der Leistungserbringung ist die Agentur frei. Soweit Leistungsausfälle infolge von Ausfallzeiten
nicht vermieden werden können, werden diese nachgeholt, sofern zwischen den Parteien nicht
abweichende individuelle schriftliche Vereinbarungen getroffen werden.
3.2. Beratungsleistung. Die Agentur schuldet Beratungs- und Dienstleistungen. Ein konkreter
wirtschaftlicher oder tatsächlicher Erfolg ist nicht geschuldet, insbesondere hinsichtlich
Reichweite, Engagement-Raten oder sonstigen Leistungskennzahlen.
3.3. Erfüllungsgehilfen. Die Agentur ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten
Dritter zu bedienen.
4. Pflichten des Kunden
4.1. Bereitstellung von Inhalten. Der Kunde stellt ALONDRA alle für die ordnungsgemäße Erbringung
der Services erforderlichen Informationen, Daten, Unterlagen, Inhalte für Social-MediaKommunikation, technische Spezifikationen, Zugänge zu Konten auf Social-Media-Plattformen
sowie sonstige Materialien (zusammen „Kundeninhalte") rechtzeitig und in der vereinbarten Form
zur Verfügung. Diese Mitwirkungspflicht stellt eine wesentliche Vertragspflicht dar. Der Kunde
gewährleistet, dass die Kundeninhalte frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen
Nutzungsrechte ordnungsgemäß eingeräumt wurden.
4.2. Richtlinien und Tone of Voice. Der Kunde stellt ALONDRA die jeweils gültigen Brand Guidelines,
Kommunikationsrichtlinien und den vorgegebenen Tone of Voice zur Verfügung. Auch diese gelten
als Kundeninhalte i.S.d. der Ziff. 4.1 dieser AGB. ALONDRA wird diese Vorgaben im Rahmen der
Leistungserbringung berücksichtigen.
4.3. Nutzungsrecht Kundeninhalte. Der Kunde räumt ALONDRA an den Kundeninhalten ein einfaches,
nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich auf die Vertragsdurchführung beschränktes
Nutzungsrecht ein, soweit dies für die vertragsgemäße Erbringung der Services erforderlich ist.
4.4. Unterlassene Mitwirkung. Unterlässt der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen oder
verzögert diese, und wird dadurch die Leistungserbringung beeinträchtigt oder verhindert, bleibt
der Vergütungsanspruch der Agentur hiervon unberührt. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern
sich um den Zeitraum der Verzögerung zzgl. einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
4.5. Technische Einrichtungen. Die Einrichtung, Bereitstellung und Aufrechterhaltung der
technischen Voraussetzungen (z. B. Zugang zu Social-Media-Plattformen, Passwörter,
Zugriffsrechte, IT-Infrastruktur) zur Nutzung der Services obliegen allein dem Kunden. Der Kunde
schützt seine Konten und Zugänge durch geeignete Sicherheitsvorkehrungen.
4.6. Kontaktdaten. Änderungen seiner Kontaktdaten teilt der Kunde ALONDRA unverzüglich mit.
4.7. Freistellung. Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen die
Agentur wegen einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung von Rechten Dritter im
Zusammenhang mit den Kundeninhalten oder kundenseitigen Vorgaben beruhenden Inhalten
geltend gemacht werden. Dies umfasst insbesondere Ansprüche wegen der Verletzung von
Urheber-, Marken-, Kennzeichen-, Persönlichkeits- und Datenschutzrechten. Die Agentur wird den
Kunden über die Geltendmachung entsprechender Ansprüche unverzüglich informieren und ihm,
soweit möglich und zumutbar, Gelegenheit zur Abwehr der Ansprüche geben.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1. Vergütung. Es gelten die zwischen den Parteien im Angebot vereinbarten Preise und
Zahlungsbedingungen. Alle von ALONDRA angegebenen Preise sind Nettopreise zuzüglich der
jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2. Preisanpassung. Sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, kann ALONDRA den
Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor einer automatischen Verlängerung der Vertragslaufzeit
über eine Erhöhung der Vergütung informieren. Widerspricht der Kunde der Erhöhung nicht
innerhalb dieser Frist, tritt die Erhöhung zu Beginn der Verlängerungslaufzeit in Kraft. Widerspricht
der Kunde der Erhöhung gelten die ursprünglichen Preise fort, es bleibt ALONDRA jedoch
vorbehalten, die Laufzeit des Vertrages nicht zu verlängern. Eine entsprechende Mitteilung wird
ALONDRA innerhalb von zwei (2) Wochen nach Erhalt des Widerspruchs an den Kunden
übersenden. Alondra weist den Kunden auf Rechtsfolge des unterlassenen Widerspruchs in der
Mitteilung ausdrücklich hin.
5.3. Rechnungsstellung. Rechnungen werden dem Kunden in elektronischer Form (z. B. per E-Mail als
PDF) übermittelt. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm benannten Empfangsadressen für den
Empfang elektronischer Rechnungen geeignet sind. Elektronisch übermittelte Rechnungen gelten
mit Zugang an die vom Kunden angegebene Empfangsadresse als zugegangen.
5.4. Fälligkeit. Alle im Rahmen des Vertrags geschuldeten Zahlungen sind innerhalb von dreissig (30)
Tagen nach Zugang der Rechnung zu leisten, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart
ist. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Zahlungseingang auf dem in der Rechnung
angegebenen Konto.
5.5. Zahlungsverzug. Geht die Zahlung nicht fristgerecht bei ALONDRA ein, gerät der Kunde in Verzug.
Im Verzugsfall schuldet der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Agentur ist berechtigt, ihre
Leistungen bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher fälliger Forderungen auszusetzen oder
noch nicht begonnene Leistungen zurückzustellen. Etwaig vereinbarte Leistungs-, Projekt- oder
Umsetzungsfristen verlängern sich in diesem Fall um den Zeitraum der Zahlungsverzögerung bzw.
Aussetzung der Leistungen zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Die Verlängerung der
Leistungs- und Umsetzungsfristen lässt die vereinbarten Vergütungsansprüche von ALONDRA
unberührt. Weitergehende gesetzliche Ansprüche der Agentur bleiben unberührt.
5.6. Aufwendungen. Notwendige und nachgewiesene Auslagen (z. B. Produktionskosten, Gebühren für
externe Dienstleister, Lizenzkosten) sind erstattungspflichtig, soweit der Kunde im Voraus seine
Zustimmung erteilt hat. Die Auslagen werden in den Rechnungen durch die Agentur gesondert
ausgewiesen.
5.7. Externes Forderungsmanagement. ALONDRA ist berechtigt, für das Forderungsmanagement und
die Rechnungsstellung externe Dienstleister zu beauftragen.
6. Nutzungsrechte
6.1. Begriffe.
(a) „Arbeitsergebnisse" sind sämtliche ausschließlich und individuell für den Kunden im Rahmen
des jeweiligen Auftrags erstellten Strategiekonzepte, Community-Management-Konzepte,
Berichte, Präsentationen, Reportings, Auswertungen, Handlungsempfehlungen und
vergleichbare projektbezogene Ergebnisse durch ALONDRA.
(b) „Background-IP" ist sämtliches der Agentur bereits vor Vertragsschluss zustehendes oder
während der Vertragsdurchführung unabhängig vom jeweiligen Auftrag entwickeltes Know-how,
Methoden, Modelle, Strukturen, Workflows, Templates, Tools, Prozesse, Gestaltungsprinzipien
sowie sonstige wiederverwendbare Materialien.
(c) „Drittmaterial" sind Inhalte, Software, Daten, Medien, Plattformen, Tools oder sonstige
Leistungen, die von Dritten stammen und nicht von der Agentur entwickelt wurden.
6.2. Rechte an der Background-IP. Sämtliche Rechte an der Background-IP verbleiben ausschließlich
bei der Agentur. Die Agentur ist berechtigt, die Background-IP uneingeschränkt zu nutzen,
weiterzuentwickeln, zu verwerten und für andere Kunden einzusetzen. Eine Übertragung von
Rechten an der Background-IP findet nicht statt. Unabhängig von der nachfolgenden Einräumung
von Nutzungsrechten verbleibt sämtliches bei der Leistungserbringung erlangtes allgemeines
Know-how, Erfahrungswissen und konzeptionelles Wissen bei der Agentur.
6.3. Nutzungsrecht an Background-IP. Sofern dem Kunden im Rahmen der Leistungserbringung
Bestandteile der Background-IP gesondert zur Verfügung gestellt werden (z. B. Templates, Tools,
Modelle), räumt die Agentur dem Kunden hieran ein einfaches, nicht übertragbares und auf die
Dauer der Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht ein. Die Nutzung ist ausschließlich auf die
Durchführung des jeweiligen Vertragszwecks beschränkt. Das Nutzungsrecht umfasst nicht das
Recht, die Background-IP offenzulegen, nachzubilden, zu bearbeiten, weiterzuentwickeln, über das
notwendige Maß hinaus zu vervielfältigen, zu dekompilieren oder für andere Zwecke oder Projekte
zu verwenden.
6.4. Nutzungsrecht an Arbeitsergebnissen. Vorbehaltlich der vollständigen Zahlung der
geschuldeten Vergütung räumt die Agentur dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches,
übertragbares, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen
ein. Das Nutzungsrecht berechtigt den Kunden, die Arbeitsergebnisse für eigene geschäftliche
Zwecke zu nutzen, zu vervielfältigen und zu speichern. Der Kunde hat das Recht zur Bearbeitung,
Umgestaltung und Weiterentwicklung der Arbeitsergebnisse. Soweit Arbeitsergebnisse
Bestandteile der Background-IP enthalten, umfasst das Nutzungsrecht das Recht, diese
Bestandteile dauerhaft im Rahmen der Nutzung der jeweiligen Arbeitsergebnisse mitzunutzen. Der
Kunde ist hingegen nicht berechtigt, die enthaltene Background-IP zu extrahieren und isoliert zu
nutzen, offenzulegen, nachzubilden oder für andere Zwecke oder Projekte einzusetzen.
6.5. Drittmaterial. Soweit Arbeitsergebnisse oder Leistungen Drittmaterial enthalten, gelten
ausschließlich die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen des Drittanbieters. Die Agentur
überträgt an Drittmaterial nur die Rechte, die ihr selbst eingeräumt wurden und die für den
jeweiligen Vertragszweck erforderlich sind.
7. Gewährleistung
7.1. Ordnungsgemäße Sorgfalt. Die Agentur erbringt ihre Leistungen nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Berufsausübung, mit der im Beratungs- und Agenturumfeld üblichen Sorgfalt
unter Berücksichtigung aktueller Marktbedingungen und technischer Standards und auf
Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen und Unterlagen.
7.2. Gewährleistungsausschluss. Vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 8 dieser AGB (Haftung) sind
weitergehende Haftungsansprüche gegen die Agentur, insbesondere Schadensersatzansprüche
wegen der Nutzung oder Nichtnutzung der Inhalte ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit beruhen. Die Agentur übernimmt ferner keine Gewährleistung dafür,
dass die Inhalte den Vorstellungen des Kunden tatsächlich entsprechen, insbesondere im Hinblick
auf den Tone of Voice, Stil, Wording, oder eine bestimmte Markenwirkung, soweit diese
Vorstellungen nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart und dokumentiert worden sind.
Die Agentur haftet ferner nicht für Verzögerungen, die auf unzureichende Mitwirkung oder
fehlende Zuarbeit des Kunden zurückzuführen sind.
7.3. Technische Störungen. Technische Störungen im Verantwortungsbereich der Agentur werden im
Rahmen des Zumutbaren unverzüglich behoben. Für technische Störungen oder Ausfälle von
Drittplattformen, auf die ALONDRA keinen Einfluss hat (insbesondere Social-Media-Plattformen,
Hosting-Dienste oder sonstige IT-Infrastrukturen des Kunden), übernimmt die Agentur keine
Haftung.
7.4. Verjährung. Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab dem
gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht in den in Ziffer 8.1 dieser AGB (Haftung) geregelten
Fällen sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen
Verjährungsfristen.
8. Haftung
8.1. Umfang. Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, im Falle übernommener Garantien sowie bei der Verletzung von Leben, Leib oder
Gesundheit. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8.2. Wesentliche Vertragspflichten. Die Agentur haftet auch im Fall der leicht fahrlässigen
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und
auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut oder vertrauen darf, insbesondere die
Erbringung der Services. Im Falle leicht fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten
ist die Haftung beschränkt auf den nach der Art der Leistung vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden. Im Übrigen, d. h. vorbehaltlich der Ziffern 8.1 und dieser Ziff. 8.2, ist die Haftung
ausgeschlossen.
8.3. Haftung von Erfüllungsgehilfen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch
zugunsten von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der Agentur.
8.4. Höhere Gewalt. Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder Verzögerung ihrer
Leistungspflichten, soweit diese auf Umständen beruhen, die außerhalb ihres Einflussbereichs
liegen (höhere Gewalt), insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Streiks, Ausfälle
von Telekommunikations- oder IT-Infrastrukturen oder Störungen von Drittplattformen. Die
betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich informieren und die Leistungspflichten
werden für die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit ausgesetzt.
9. Laufzeit, Kündigung und Beendigung
9.1. Laufzeit. Der Vertrag ist auf die im Angebot bestimmte Laufzeit befristet. Sofern im Angebot nichts
Abweichendes vereinbart ist, endet der Vertrag mit Ablauf dieser Laufzeit automatisch, ohne dass
es einer Kündigung bedarf.
9.2. Ordentliche Kündigung. Die ordentliche Kündigung ist während einer fest vereinbarten
Vertragslaufzeit ausgeschlossen. Ergibt sich aus dem Angebot keine feste Vertragslaufzeit, kann
der Vertrag von jeder Partei mit einer Frist von acht (8) Wochen zum Monatsende gekündigt
werden.
9.3. Außerordentliche Kündigung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund
bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund auf Seiten der Agentur liegt insbesondere vor, wenn
Zahlungsverzug trotz Mahnung anhält oder der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten (z. B.
die Erbringung von Mitwirkungsleistungen) verstößt. Kündigt die Agentur aus wichtigem Grund,
wird die Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen für die restliche Vertragslaufzeit als
Schadensersatz sofort fällig. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden
vorbehalten.
9.4. Rechteerhalt bei Kündigung wegen Vertragsverstößen. Beendet oder kündigt der Kunde den
Vertrag infolge eines Vertragsverstoßes der Agentur, verbleiben dem Kunden die bis zu diesem
Zeitpunkt übertragenen Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen.
9.5. Form. Kündigungen bedürfen der Textform.
9.6. Rückgabepflicht nach Vertragsbeendigung. Nach Beendigung des Vertrags hat der Kunde die
ihm überlassenen Materialien, soweit sie Background-IP enthalten oder darauf beruhen,
zurückzugeben oder zu löschen. Dies gilt nicht für solche Materialien, die Bestandteil der
Arbeitsergebnisse geworden sind. Die Agentur wird nach Beendigung des Vertrags sämtliche in
ihrem Besitz befindlichen Zugangsdaten, Unterlagen und Materialien des Kunden (insbesondere
Zugänge zu Social-Media-Accounts des Kunden) sowie Kundeninhalte unverzüglich zurückgeben
bzw. die Nutzung einstellen.
10. Vertraulichkeit
10.1. Gegenstand. „Vertrauliche Informationen" sind sämtliche im Rahmen dieses Vertrages erlangte
Informationen, Unterlagen, Daten, Inhalte und Kenntnisse, die als vertraulich bezeichnet werden
oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt
unabhängig von der Form der Übermittlung (schriftlich, mündlich, elektronisch oder in sonstiger
Weise). Vertrauliche Informationen sind insbesondere, jedoch nicht abschließend:
(a) Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse,
(b) Strategien, Konzepte, Pläne, Kalkulationen, Preise,
(c) Kundendaten und Zugänge zu Social-Media-Plattformen,
(d) Inhalte von Beratungsgesprächen sowie sonstige, nicht allgemein bekannte Informationen.
10.2. Ausnahmen. Nicht als Vertrauliche Informationen gelten Informationen, die die empfangende
Partei nachweislich
(a) zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits kannte oder ihr zugänglich waren, ohne dass dies auf
einer Pflichtverletzung der empfangenden Partei beruht,
(b) selbständig und ohne Rückgriff auf Informationen der offenlegenden Partei entwickelt hat,
oder
(c) rechtmäßig von Dritten erhalten hat, die ihrerseits nicht zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
10.3. Geheimhaltungspflichten. Die empfangende Partei verpflichtet sich, Vertrauliche Informationen
(i) streng vertraulich zu behandeln, (ii) ausschließlich zur Durchführung dieses Vertrages zu
verwenden, (iii) nur solchen Mitarbeitern, verbundenen Unternehmen oder Erfüllungsgehilfen
offenzulegen, die diese zur Vertragserfüllung benötigen (Need-to-know-Prinzip), und (iv) durch
angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gegen unbefugten Zugriff zu
schützen.
10.4. Gesetzliche Offenlegung. Von der Geheimhaltungspflicht ausgenommen ist die Offenlegung
Vertraulicher Informationen, soweit diese aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher
bzw. gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen. In diesem Fall wird die empfangende
Partei die andere Partei – soweit rechtlich zulässig – unverzüglich über die Offenlegung
informieren.
10.5. Zeitliche Geltung. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt für die Dauer des
Vertragsverhältnisses sowie für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren nach dessen Beendigung fort.
Für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
(GeschGehG) gilt die Vertraulichkeitspflicht zeitlich unbefristet, solange die jeweiligen
Informationen die gesetzlichen Voraussetzungen eines Geschäftsgeheimnisses erfüllen.
10.6. Rückgabepflichten. Sämtliche Vertrauliche Informationen, einschließlich etwaiger Kopien,
Datenträger oder sonstiger Vervielfältigungen, sind auf Verlangen der offenlegenden Partei nach
Beendigung des Vertragsverhältnisses unverzüglich zurückzugeben oder – soweit technisch
möglich – vollständig zu löschen, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Auf
Verlangen ist die Löschung schriftlich zu bestätigen.
10.7. NDA. Soweit zwischen den Parteien eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung („NDA“)
abgeschlossen wurde oder wird, gelten die Regelungen dieser Ziffer 10 (Vertraulichkeit)
ergänzend. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieser Ziffer 10 und dem
NDA gehen die Regelungen des NDA vor.
11. Datenschutz und Referenz
11.1. Datenschutz. Soweit im Zusammenhang mit diesem Vertrag personenbezogene Daten verarbeitet
werden, verpflichten sich die Parteien, die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen
Bestimmungen einzuhalten. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind den
Datenschutzhinweisen der Agentur zu entnehmen, abrufbar unter www.alondrasocial.de/datenschutz. Soweit die Agentur im Rahmen der Leistungserbringung
personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, werden die Parteien einen
gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen.
11.2. Referenz. Die Agentur ist berechtigt, den Kunden unter Nennung von Namen,
Unternehmensbezeichnung und Logo sowie unter allgemeiner Beschreibung der erbrachten
Leistungen als Referenz zu benennen und in diesem Zusammenhang auch auf der eigenen
Website, in Präsentationen sowie in Marketing- und Werbematerialien aufzuführen. Der Kunde
kann dieser Nutzung jederzeit durch schriftliche Mitteilung widersprechen. Darüber hinaus ist die
Agentur berechtigt, allgemeine, aggregierte oder anonymisierte Ergebnisse aus der
Zusammenarbeit in Fachmedien und bei Fachveranstaltungen (z. B. Artikel, Interviews, Vorträge)
zu verwenden und zu veröffentlichen. Veröffentlichungen, die Arbeitsergebnisse oder
kundenspezifische Inhalte erkennen lassen, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Kunden in
Textform. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Ziff. 9 dieser AGB bleibt im
Übrigen unberührt.
12. Änderung der AGB
Wesentliche Änderungen dieser AGB werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Wesentliche
Änderungen sind solche, die Rechte oder Pflichten des Kunden inhaltlich betreffen. Unwesentliche
Änderungen (z. B. redaktionelle Anpassungen, Klarstellungen oder formelle Änderungen) werden
hingegen nicht gesondert mitgeteilt und bedürfen keiner Zustimmung. Widerspricht der Kunde den
angezeigten Änderungen nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die
Änderungen als angenommen. Die Agentur wird den Kunden auf diese Rechtsfolge in der
Änderungsmitteilung besonders hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs bleiben die bisherigen AGB
Vertragsgrundlage; der Agentur steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu, das sie binnen
14 Tagen nach Ablauf der Widerspruchsfrist ausüben kann.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Vertragsänderungen. Allein maßgeblich für den Vertrag ist das Angebot sowie diese AGB.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen
grds. der Schriftform, wobei auch die elektronische Übermittlung eines unterzeichneten
Dokuments zur Wahrung der Form genügt. Dies gilt auch für Änderungen dieser Klausel.
13.2. Mitteilungen und Erklärungen. Sofern nicht anders vorgesehen, können Mitteilungen und
Erklärungen nach diesem Vertrag in Textform erfolgen (z. B. per E-Mail). Die Agentur kann hierzu
die vom Kunden im Angebot angegebene E-Mail-Adresse verwenden.
13.3. Aufrechnung und Zurückbehaltung. Der Kunde kann mit anderen Ansprüchen als mit seinen
vertraglichen Gegenforderungen aus dem jeweils betroffenen Rechtsgeschäft nur aufrechnen
oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dieser Anspruch rechtskräftig festgestellt
oder von der Agentur unbestritten ist.
13.4. Abtretung. Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen
Zustimmung der jeweils anderen Partei. Dies gilt nicht für die Abtretung von Zahlungsansprüchen
sowie für die Abtretung an verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG und für die
Übertragung im Rahmen einer Unternehmensumstrukturierung (insbesondere Verschmelzung,
Spaltung, Vermögensübertragung oder sonstige Umwandlung).
13.5. Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der
Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Gleiches gilt im Falle von Regelungslücken.
13.6. Anwendbares Recht. Für diese AGB und deren Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.7. Gerichtsstand/ Erfüllungsort. Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz der Agentur. Für alle
Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Agentur
ausschließlicher Gerichtsstand. Die Agentur ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen
allgemeinem Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
Stand: 23. April 2026